Die Zustellung und der Empfang der Empfang von eRechnungen zwischen Geschäftsleuten (B2B) ist ab dem 1.1.2025 Pflicht. Es gibt jedoch für die Ausstellung von eRechnungen Übergangsfristen:
- Ist der Vorjahresumsatz (2026) < 800.000 €, so muss eine eRechung erst zum 1.1.2028 versandt werden
- Ansonsten hat man bis 1.1.2027 Zeit
Auch DWine wird im Laufe von 2025 fit für die Generierung von eRechnungen sein. Die generierte eRechnung wird dann der geforderten europäische Norm EN16931 durch Implementierung des ZUGFeRD-Standards entsprechen.
Es wird ein PDF erzeugt welches die eRechnunges-Daten enthält. Das PDF kann natürlich mit einem normalen PDF Anzeigeprogramm betrachtet und ausgedruckt werden. Aber immer Bedenken: ab Ende der Übergangsfrist muss man Rechnungen an Geschäftsleute nur noch digital senden.
Wichtig ist, dass DWine nur Ausgangsrechnungen erzeugt.
Empfangene eEingangsrechnungen müssen ab dem 1.1.2025 digital archiviert werden, also in ihrem ursprünglichen Zustand gespeichert werden. Ein Ausdruck einer eRechnung wird von der Finanzverwaltung nicht mehr anerkannt. Denn steuerlich gelten ab dem 1.1.2025 NUR die in dem PDF eingebetteten eRechnungs-Daten. Diese Daten kann man u.a. im ELSTER-Portal „sichtbar“ machen. Alternativ kann man auch den Quba Viewer herunterladen und lokal nutzen.
Weitere Informationen zur eRechnung findet man u.a. bei der IHK oder erhält man bestimmt vom Steuerberater.
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